Alles, was als kultureller Wert Bestand hat und bewahrt wird, ist Kulturgut bzw. Kulturerbe.
So nun auch die Genossenschaftsidee, die von Sachsen ausgehend die ganze Welt erobert hat. Auf Grundlage der gesellschaftlichen Kooperation ist sie bis heute eine bewährte Form der solidarisch geprägten Selbsthilfe und Selbstverantwortung und ermöglicht so soziale, kulturelle und wirtschaftliche Teilhabe.
Die Entscheidung des Welterbekomitees am 30. November 2016 in Addis Abeba die Genossenschaftsidee in die internationalen Listen des immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufzunehmen, hat die herausragende Bedeutung dieser außergewöhnlichen und überaus sozialen Unternehmensform eindrücklich unterstrichen. Grundlage für diese Entscheidung ist das Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes, dem Deutschland im Jahre 2013 beigetreten ist. Als erster Vorschlag aus Deutschland für die internationale Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit wurde die Genossenschaftsidee am 27.03.2015 bei der UNESCO eingereicht und nun also erfolgreich aufgenommen.
Wir sind Weltkulturerbe!
21. März 2017